Gute Projekte fördern – rechtlich nicht möglich????

Gute Projekte und Einrichtungen zu unterstützen und zu fördern sollte doch eigentlich in unser aller Interesse sein. So allgemein wird dem sicher auch jede/r zustimmen.

Wenn’s allerdings konkret wird, dann klemmt es schon mal.

Eine gute Einrichtung sind beispielsweise die Sozialkaufhäuser im Kreis Segeberg. Dort bekommen viele Dinge, die von Haushalten abgegeben werden, die Chance auf eine neue Nutzung. Das gilt für Kleidung, Geschirr und auch für Möbel. Viele Bürger fördern diese Einrichtungen indem sie nicht mehr gebrauchte Sachen zur Verfügung stellen statt sie wegzuschmeißen.

Möbel werden von den Sozialkaufhäusern sogar abgeholt, durchgesehen und teilweise wieder aufbereitet. Hierbei bekommen Menschen die Gelegenheit auf eine vom Jobcenter geförderte Beschäftigung und können sich selbst weiterqualifizieren.

Als zusätzlicher „Nebeneffekt“ wird auch noch der Müllberg verringert – was weiterhin benutzt wird, muss nicht entsorgt werden.

Viele gute Aspekte kommen hier also zusammen. Das sollte doch unterstützenswert sein – oder?

Dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) fällt diese Einsicht allerdings schwer.

Während in in den Kreisen Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Ostholstein sowie in Neumünster verschiedene Modelle der Zusammenarbeit von Entsorgern und Sozialkaufhäusern praktiziert werden, knirscht es im Kreis Segeberg.

Die dort praktizierten Modelle der Zusammenarbeit schätzt der WZV auf der jüngesten Verbandsversammlung für sich als „Rechtlich nicht möglich“ ein.

Die Sozialkaufhäuser in Bad Segeberg und Bad Bramstedt zahlten im vergangenen Jahr beispielsweise ca. 11.000€ für die Entsorgung derjenigen Möbel beim WZV, die keine Chance auf eine weitere Verwendung hatten. Dieser Betrag ist für die von öffentlichen Geldern abhängigen Sozialkaufhäuser ein großer Posten.

Das Verhalten des WZV ist um so unverständlicher, wenn man bedenkt, dass die Bürger die Möbel selbst kostenlos zum WZV hätten bringen können. Außerdem entlasten die Sozialkaufhäuser den WZV von einem Teil seiner Aufgaben beim Umgang mit Sperrmüll. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist für Sperrmüll vorschreibt, ihn „in einer Weise zu sammeln, welche die Vorbereitung zur Wiederverwertung und das Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht“. Genau das machen die Sozialkaufhäuser – kostenlos!

Deshalb bekommen die Sozialkaufhäuser im Kreis Steinburg z.B. auch eine Prämie für jedes weitervermittelte Möbelstück vom Entsorger und dürfen ihren Sperrmüll kostenlos entsorgen. Auch in Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Neumünster können die Sozialkaufhäuser ihren Sperrmüll kostenlos entsorgen.

Es wäre schön, wenn auch die Verantwortlichen beim WZV eine Möglichkeit finden, sich von diesen positiven Beispielen inspirieren zu lassen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.