Ist die Kritik an Agrarsubventionen eine „neue Bauernbefreiung“?

Der Kronberger Kreis, der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, will die staatliche Förderung der Landwirtschaft grundlegend zurückfahren. In der Studie „Mehr Markt in der Landwirtschaft“ sprechen die die sechs Autorinnen und Autoren um Clemens Fuest, Justus Haucap und Lars Feld von einer neuen „Bauernbefreiung“: Alle Agrarsubventionen und Sonderregelungen für die Branche sollen abgeschafft werden. Damit ist eine neue Runde in der Auseinandersetzung eingeläutet, sollen öffentliche Gelder die Landwirtschaft grundsätzlich marktfähig machen – oder sollen sie gezielt gesellschaftliche Leistungen finanzieren, die der Markt allein nicht bezahlt?

Lars Feld, marktliberaler Sprecher des Kronberger Kreises, sieht keine „überzeugende ökonomische Rechtfertigung“ für das Ausmaß staatlicher Eingriffe. Nach Angaben der Ökonomen fließen Jahr für Jahr deutlich über 10 Milliarden Euro an Steuergeldern von EU, Bund und Ländern in die deutsche Landwirtschaft.

Die Kritik der Ökonomen richtet sich dabei nicht nur gegen die Höhe der Förderung, sondern auch gegen deren Wirkung. Sie argumentieren, dass viele Gelder nicht bei aktiven Landwirten ankommen, sondern über steigende Pacht- und Bodenpreise kapitalisiert werden – womit vor allem große Landbesitzer profitierten, während kleine Pächter und viehhaltende Betriebe die Kosten trügen. Der Vorschlag sieht einen weitreichenden Umbau der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor:

  • Direktzahlungen streichen: Sämtliche Flächenprämien der GAP sollen ab 2028 auslaufen; auch nationale Programme und Steuervergünstigungen sollen beendet werden.
  • Bürokratie abbauen: Statt detaillierter Auflagen und kleinteiliger Steuerung sollen Landwirte mehr unternehmerische Entscheidungsfreiheit erhalten.
  • Sonderregeln kippen: Regelungen wie das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken und mögliche Verbote von Verkäufen unter Produktionskosten sollen abgeschafft werden. Die Ökonomen halten sie für bürokratisch und kontraproduktiv.
  • Umweltschutz gezielt finanzieren: Pauschale Förderungen sollen entfallen. Öffentliche Mittel sollen nur noch konkret erbrachte ökologische Leistungen honorieren.

Begründet wird der Ansatz damit, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft keine dauerhafte staatliche Alimentierung brauche, sondern verlässliche Rahmenbedingungen, unternehmerische Freiheit und funktionierenden Wettbewerb. Für den Kronberger Kreis ist der heutige Landwirt kein freier Unternehmer, sondern „gefangen am Tropf des Staates“. Die Wissenschaftler verweisen darauf, staatliche Transfers machten in den vergangenen fünf Wirtschaftsjahren im Schnitt 42 Prozent des landwirtschaftlichen Einkommens aus.

Ihr zentrales Argument lautet: Die bisherige Agrarpolitik sei zu teuer, zu bürokratisch und zu stark durch staatliche Eingriffe geprägt. Ein Ausstieg aus den Subventionen solle daher mit den Verhandlungen über den EU-Mehrjährigen Finanzrahmen für 2028 bis 2034 beginnen.

Die Gegenposition

Die Agrarverbände bewerten die Vorschläge als existenzielle Bedrohung für die deutsche und europäische Landwirtschaft. Sie halten die Forderung nach einem vollständigen Ende der Transferzahlungen und agrarspezifischen Regeln für ein marktliberales Gedankenexperiment, das die Realität der Lebensmittelerzeugung verkenne. Ihre wichtigsten Einwände sind:

  • Ernährungssicherung: Ohne Ausgleichszahlungen könne heimische Produktion nicht mit billigeren Importen aus Drittstaaten konkurrieren; die Importabhängigkeit würde steigen.
  • Höfesterben: Kleine und mittlere Familienbetriebe, Nebenerwerbsbetriebe und Höfe in ertragsschwachen Regionen könnten ohne Flächenprämien nicht überleben. Langfristig würden Großbetriebe und Investoren gewinnen.
  • Ländlicher Raum: Ein abrupter Subventionsstopp gefährde nicht nur Höfe, sondern auch Arbeitsplätze in Landtechnik, Genossenschaften, Verarbeitung und anderen vor- und nachgelagerten Bereichen.
  • Risikoausgleich: Direktzahlungen stabilisierten Einkommen bei Marktschwankungen und Ernteausfällen, etwa nach extremen Wetterereignissen.
  • Internationale Standards: Steuerliche und kartellrechtliche Sonderregeln seien keine Privilegien, sondern ein Ausgleich dafür, dass deutsche Betriebe höhere Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards erfüllen müssten als viele außereuropäische Wettbewerber.

Was wollen DIE GRÜNEN?

Die Grünen kritisieren Positionen, die den Markt und Wettbewerb als Allheilmittel behandeln und die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft unterschätzen. Sie lehnen einen radikalen, weitgehend ungesteuerten Subventionsabbau ab. Ihr Einwand lautet: Der Markt honoriert von sich aus weder Artenvielfalt, Klimaschutz, Gewässerschutz noch Tierwohl – Leistungen, die die Gesellschaft von der Landwirtschaft erwartet. Daraus folgt ihre grundsätzliche Alternative: nicht weniger öffentliches Geld um jeden Preis, sondern anderes öffentliches Geld. Pauschale Flächenprämien sollen zugunsten gezielter Honorierungen für nachweisbare ökologische Leistungen umgebaut werden. Eine vollständige Abschaffung ohne ökologische Neuausrichtung lehnen die Grünen ab. Statt nur Förderungen zu streichen, fordern die Grünen einen Umbau des Fördersystems hin zu „öffentlichem Geld für öffentliche Leistungen“ – etwa Artenvielfalt, Klimaschutz, Wasserschutz und Tierwohl.

Die Grünen teilen die Kritik an ineffizienten, pauschalen Flächenprämien, lehnen aber eine vollständige Abschaffung ohne ökologische Neuausrichtung ab. Sie wollen öffentliche Mittel gezielt in Artenvielfalt, Klima-, Wasser- und Tierschutz umlenken. Zugleich fordern sie EU-weite ökologische und soziale Mindeststandards als Voraussetzung für Agrarfördermittel. Aus grüner Sicht besteht zudem das Risiko, dass ein schneller Wegfall der Direktzahlungen kleinere und ökologisch wirtschaftende Betriebe benachteiligen könnte.

Was wollen NABU und BUND?

Der NABU fordert seit Jahren, umweltschädliche Agrarsubventionen zu beenden. In seinem Positionspapier heißt es ausdrücklich, Subventionen dürften keine Umweltschäden finanzieren, sondern müssten zu mehr Naturverträglichkeit und Klimaschutz führen. Der NABU fordert eine konsequente Umleitung öffentlicher Mittel in natur- und klimafreundliche Landwirtschaft.

Der BUND vertritt in der Agrardebatte ebenfalls das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Pauschale Flächenprämien gelten als ineffizient, weil sie unabhängig davon fließen, ob ein Betrieb Artenvielfalt, Gewässerschutz, Humusaufbau oder Klimaschutz tatsächlich leistet. Aus BUND-Sicht wäre daher ein bloßer Subventionsstopp problematisch: Ohne verbindliche Umweltstandards und gezielte Förderung könnte der Wegfall von Direktzahlungen eher einen Wettbewerb nach unten auslösen – etwa zugunsten intensiver Bewirtschaftung und zulasten von Biodiversität, Gewässern und Klima.

Der Kernkonflikt lautet: Sollen öffentliche Gelder die Landwirtschaft grundsätzlich marktfähig machen – oder sollen sie gezielt gesellschaftliche Leistungen finanzieren, die der Markt allein nicht bezahlt?

Björn Radke, 30.10.2026

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